AGB für Nadelrollen und Nadellager,Zylinderrollen und Zylinderrollenlager, Kegelrollen und Kegelrollenlager.
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AGB für Nadelrollen und Nadellager,Zylinderrollen und Zylinderrollenlager, Kegelrollen und Kegelrollenlager.

Was ist eine Nadelrolle?

bestehen nur aus Käfig und Nadelrollen. Da ihre Bauhöhe nur dem Durchmesser der Nadelrollen entspricht, ermöglichen Nadelkränze Lagerungen mit dem geringst möglichen radialen Bauraum. Die Nadelrollen laufen direkt auf der Welle und dem Gehäuse. Sie können daher nur eingesetzt werden, wenn Welle und Gehäusebohrung als Laufbahnen ausgeführt werden können, also gehärtet und geschliffen sind.

Was ist ein Nadellager?

Nadellager weisen trotz der geringen Querschnittshöhe eine hohe Tragfähigkeit auf und sind für Lagerungen prädestiniert, in denen in radialer Richtung nur wenig Platz zur Verfügung steht.

Was Sind die Nadelhülsen?

Nadelhülsen sind Nadellager mit spanlos gefertigtem, dünnem Außenring. Eingesetzt werden sie in erster Linie, wenn die Gehäusebohrungen nicht als Laufbahnen für Nadelkränze ausgeführt werden können. Nadelhülsen gibt es auch in vollnadeliger Ausführung. Durch die maximale Anzahl an Nadelrollen bieten vollnadlige Hülsen höchste Tragfähigkeit auf kleinstem Bauraum. Sie erreichen jedoch nicht die bei Nadelhülsen mit Käfig möglichen Drehzahlen.

Bei Gleitlagern mit hydrostatischer Schmierung wird das Schmieröl mit einer Hochdruckpumpe in die am Umfang des Lagers verteilten Öltaschen gepreßt. Aus diesen Taschen fließt es durch die Lagerspalte ab. Der in den Lagerspalten herrschende Öldruck bewirkt, daß sich sowohl beim Stillstand als auch beim Anlauf Wellenzapfen und die Lagerschale nicht berühren und somit immer Flüssigkeitsreibung vorhanden ist. Deshalb ist bei hydrostatischer Schmierung ein Ruckgleiten ausgeschlossen. (zB Luft als Schmiermittel bei Rundtischlagerungen Þ sehr geringe Reibung)

Wie funktioniert die hydrodynamische Schmierung bei Gleitlagern?

Bei Gleitlagern mit hydrodynamischer Schmierung wird der Schmierfilm durch die Drehbewegung des Zapfens erzeugt. Beim Anlaufen der Welle sind Zapfen und Lagerschale noch nicht vollständig durch den Schmierfilm getrennt (Mischreibung). Mit zunehmender Drehzahl wird das an der unbelasteten Lagerseite zugeführte Schmieröl vom zapfen in den sich verengenden Schmierspalt gezogen. Der steigende Druck im Schmierspalt bewirkt, daß die Welle angehoben und dadurch die Reibung verkleinert wird. Bei genügend großer Gleitgeschwindigkeit wird der Abstand der Gleitteile so groß, daß der Zapfen auf dem Ölfilm schwimmt (Flüssigkeitsreibung).

Wälzlagerarten ?

Kugellager: Rillenkugellager, Schrägkugellager, Pendelkugellager, Axial-Rillenkugellager Rollenlager: Zylinderrollenlager, Kegelrollenlager, Tonnenlager, Pendelrollenlager, Axial-Zylinderrollenlager, Axial-Pendelrollenlager, Radial-Nadellager, Axial-Nadellager, Allgemeine

Welche Arten der Lagerabdichtung gibt es?

Dichtungen sollen die Lager in erster Linie gegen Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit schützen, gleichzeitig aber auch das Austreten des Schmiermittels verhindern. Die Art der Dichtung richtet sich nach den äußeren Betriebsbedingungen, der verlangten Lebensdauer und der Drehzahl des Lagers.

Welche Lageranordnung ist bei der Lagerung einer Welle mit zwei Rillenkugellager notwendig?

Bei der Lagerung von Wellen wird ein Lager meist als Festlager, das andere als Loslager eingebaut. Beide Lager werden durch radiale Kräfte belastet. das axial nicht bewegliche Festlager nimmt zudem die gesamte Axialkraft auf, während sich das Loslager bei Ausdehnung der Welle in Achsrichtung verschieben kann. Dadurch wird ein Verspannen der Wälzkörper in den Laufringen verhindert.

Welche Art der Lagerberechnun?

Die nachstehenden Bedingungen sind für Lieferungen und Leistungen an Kaufleute für deren Geschäftsbetrieb bestimmt. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Waren anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt.

Die Geltung des internationalen Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausgeschlossen. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten gültigen Preise und Preiskonditionen. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.

Sonderanfertigungen: Bei Muster- und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.

Lieferzeiten: Diese sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen ab Eingang der Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höherer Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in eigenen Werken oder Werken von Zulieferanten.

Verpackung: Unsere Produkte werden nach Kundenwunsch sowohl in Einweg- wie in Mehrwegbehältern geliefert, beide entsprechen der Verpackungsverordnung. Einwegverpackungen wie Holzkisten. Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden.

Versand: Der Versand erfolgt ab Lieferstelle auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, ausschließlich etwaigen Rollgeld und ggf. Expressgut-Mehrkosten, sowie Versandkosten für Kleinsendungen. Die Wahl der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen, Teillieferungen sind zulässig.

Zahlungen: Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder innerhalb von 21 Tagen netto zu leisten. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb der Fristen über die Zahlungsmittel verfügen können.

Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden bankmäßige Zinsen berechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig für Versand- und Verpackungskosten, sowie wenn der Besteller mit sonstigen Forderungen im Rückstand ist oder wenn die Lieferung mit Wechsel bezahlt wird.

An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme oder Vorauskasse unter Abzug von 3% Skonto. Der Besteller ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Bei Überschuldung und Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens und bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele, werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderungen, sofort fällig. Bei der Begleichung vorfällig gestellter Forderungen kommt ein entsprechender angemessener Zinsabschlag zur Anwendung.

Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache.

Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsmäßig weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Hierunter fallen auch Ansprüche aus Akkreditiven und ähnlichen Sicherungsmitteln. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt. Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.

Gewährleistung: Bei Lieferungen, die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel oder Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich-technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen.

Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Wälz- und Gleitlagern und Zubehörteilen 6 Monate ab Lieferung. Sie verlängert sich im Fall von Nachbesserung und Ersatzlieferung nur um die Zeit, in welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar ist.

Erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, alle übrigen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Wir können die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen gegeben wird.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind und dieser auch nach einer uns gestellten angemessenen Nachfrist fortbesteht, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der im Rahmen der Gewährleistung zu tragenden Kosten zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen rückgängig zu machen. Dieses Rücktritts- oder Wandlungsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.

Haftung: Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die auf die Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Wir haften nur, wenn ausdrücklich zugesagte Eigenschaften fehlen und wenn wesentliche Vertragspflichten durch uns verletzt worden sind oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Verwendungsbeschränkung: Unsere Produkte sind standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie die Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetzes vorgesehen. Sollten diese Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen eingebaut werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für etwaige Schäden ab, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung im Ausnahmefall vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unserer Lieferstelle. Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Feucht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.

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